Herzlich Willkommen auf der Homepage der Merkelbach Consulting, Ihrem zuverlässigen und neutralem Partner in allen Zollangelegenheiten sowie für Meldungen an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.
Seit über 44 Jahren steht der Name Merkelbach für Kompetenz in Sachen Zollabwicklung. Als Zollagentur sind wir für Sie immer auf dem neuesten Stand in der kompletten Zollabwicklung. Wir gewährleisten einen reibungslosen automatisierten Informationsaustausch mit unseren Kunden und der Zollverwaltung.
Langjährige und erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen mit ihrem Know How schnell und unkompliziert zur Verfügung.
Zollabwicklung (Automatisiertes Tarif und Lokales AbfertigungsSystem)
ATL@S/Ein- und Ausfuhrabfertigung (customsbroker) bei allen deutschen Zollstellen.
Um mit dem IT-Verfahren ATL@S arbeiten zu können, braucht man ein fundiertes Wissen in jeder Hinsicht. Sowohl zollmäßig als auch anwendermäßig wird es immer Veränderungen und Erneuerungen geben. Abgesehen von der angemessenen Soft- und Hardware kommt auf jeden Anwender des ATL@S-Verfahrens kostenmäßig einiges zu. Nutzen Sie unsere Erfahrung! Seit nunmehr Juni 2004 ist das Verfahren bei uns erfolgreich im Einsatz.
Einfuhr
Mit Gestellung beim Zollamt ihrer Wahl innerhalb der Zollöffnungszeiten mittels ATA-Nummer.
Ohne Gestellung beim Zollamt als Zugelassener Empfänger. (Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer ZE-Bewilligung)
Oder wir beantragen die Erweiterung unserer Bewilligung für ihren Standort (Betriebsgelände, Entladeort). Dies geht schneller und unkomplizierter.
Ausfuhr/AES/Automatisiertes Export System
Mit Gestellung bei ihrem zuständigen Zollamt innerhalb der Zollöffnungszeiten mittels MRN-Nummer.
Ohne Gestellung beim Zollamt als Zugelassener Ausführer. Sie erhalten die Überlassung (ABD-Ausfuhrbegleitdokument) im Rahmen ihrer Bewilligung innerhalb weniger Minuten nach dem Senden der korrekten AA (Ausfuhr Anmeldung) von uns per e-Mail. In Zusammenhang mit der ZA-Bewilligung und AES ist die Gestellung der Waren am Amtsplatz der Ausfuhrzollstelle nicht erforderlich. (Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer ZA-Bewilligung) Für die Ausfuhranmeldung über das elektronische Verfahren muss der zugelassene Ausführer neu beantragt werden. Eine automatische Umstellung der bisherigen Bewilligungen erfolgt nicht; diese werden zum 30 Juni 2009 widerrufen. Der Antrag (Vordruck 0850 (IT) + 0510/ZA) sollte schnellstmöglich bei ihrem zuständigen Haupt-Zollamt eingereicht werden, denn ab dem 01.07.2009 müssen Ausfuhranmeldungen im elektronischen Verfahren ATL@S erstellt werden! Die Papierform ist dann nicht mehr zulässig. Es muss in Abhängigkeit vom zuständigen HZA mit entsprechender Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Service Provider
Wir bieten unseren Dienst als dezentraler Kommunikationspartner für alle elektronische Zollanmeldungen , NCTS-Beendigung und den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung an.
!!!Neutralität gewährleistet!!!
Intrastatmeldungen
Vertretung als Drittanmelder für Sie beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Versendungen muss dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden die Warenerfassung monatlich mitgeteilt werden. Das heißt, deutsche Unternehmer, die innerhalb der Europäischen Union Warenbewegungen durchführen, haben die Verpflichtung zur Anmeldung.
Wir melden für Sie: Intrahandelstatistik Eingang/Versand und erledigen den Schriftverkehr mit den Bundesämter.
Sie bekommen von uns: Übersichtliche Aufstellungen der gemeldeten Warenbewegungen.
Fiskalvertretung (Fiscalrepresentation)
Die Fiskalvertretung ist für alle nicht in Deutschland ansässigen EU-Unternehmen und für Deutsche Unternehmen, die ihre Drittlandswaren direkt ins Ausland verbringen von Bedeutung. Wir verzollen ihre Ware ohne Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.